Achtung bei billigen Grauimporten - was Sie beachten sollten!

Fernseher sehr billig einkaufen, das ist geil! Wie ist der niedrige Preis eigentlich möglich?
Doch Vorsicht ist geboten, für den Verkäufer und den Käufer. Sind die ehrlichen Händler einfach nur dämlich? Sie erleiden hohe Verluste, weil sich einige Reseller einen Wettbewerbsvorteil verschaffen, indem sie Kunden mit reimportierten Billigwaren beliefern - das machen viele Oasenshops und Electronic-Billigshops. Grundsätzlich kann Ihnen das keiner verbieten. Es ist aber verboten, Grauimporte unangemeldet in den Handel zu bringen und dem dualen System zuzuführen. Die Ware muss lt. Gesetz in dem Land registriert und später recycelt werden, wo es hingeliefert wurde - da ist der Hersteller dazu verpflichtet. Wird die Ware jedoch reimportiert, so gilt der Importeur automatisch als Hersteller und muss die Ware in dem Land bei der Stiftung EAR melden, ansonsten droht ihm ein Busgeld in Höhe von 70.000,00 €. Dazu kommt ein Verfahren beim Bundesumweltamt, ähnlich wie beim Dieselskandal - hier gibt es eine weitere Strafe in Höhe von dem gesamten Gewinn, der in dem Jahr erzielt wurde. Als Wiederholungstäter drohen Schutzhaft bis zu 12 Monaten und mehr. Der Endverbraucher ist in die Sache verwickelt - Unwissenheit schützt zumeist nicht. Deshalb sollten Sie darauf achten, dass Sie ein für das Land bestimmtes Modell und Artikel erwerben. Weiter ist noch zu beachten, dass die Ware bei einem Reparatur-Fall an rein Rechtlich dort eingesendet werden muss, wo ein Vertragsverhältnis besteht und das kann teuer werden. Ob ein Garantiefall vorliegt? Hier liegt die Beweispflicht beim Käufer - das kann gut nach Hinten losgehen. Sichern Sie sich ab, Paypal kann Ihnen nur eine gewisse Zeit Sicherheit bieten. Abmahnen kann der, der im direkten Wettbewerb steht und der sich ordnungsgemäß beider EAR registriert hat. Da die Hersteller machtlos sind und dem Treiben zusehen müssen, öffnen diese einen Onlineshop mit einer Bestellmöglichkeit, um in den direkten Wettbewerb zu den Grauimporteueren zu gelangen, um rechtlich vorgehen zu können. Dafür werden Scheinkäufe getätigt, um das Ursprungsland über die Seriennummer zu bestimmen, sowie die Lieferkette zurückzuverfolgen.

  • Grauimporte sind Waren, die für ein anderes Land bestimmt sind
  • Handel mit diesen Waren ist grundsätzlich nicht verboten
  • (re)importierte Waren nach DE müssen der Stiftung EAR gemeldet werden
  • Strafe beträgt 70.000,- € Busgeld bei Erstverstoß (stiftung-ear.de)
  • zus. Strafverfahren durch das Bundesumweltamt (weitere Strafen, Geld- u. Haftstrafen)
  • Garantiebestimmungsort beachten
  • Scheinkäufe werden getätigt, um Lieferketten zu beweisen

 

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